14,95
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inkl. MwSt
- Verlag: Walhalla und Praetoria
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 248
- Ersterscheinung: 13.02.2019
- ISBN: 9783802914324
Aushangpflichtige Gesetze 2019 Handel und Gaststätten
Informationspflicht erfüllen; Bußgelder vermeiden; Mit Kordel zum Aushängen
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen (!) Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, etwa am 'schwarzen Brett' oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
Neu in der Ausgabe 2019: Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“; Einfügung datenschutzrechtlicher Anpassungen; Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Gewerbeordnung (GewO)
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenöffnungsgesetze bzw. Vorschriften der Bundesländer zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Lastenhandhabungsverordnung
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen (!) Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, etwa am 'schwarzen Brett' oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
Neu in der Ausgabe 2019: Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“; Einfügung datenschutzrechtlicher Anpassungen; Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Gewerbeordnung (GewO)
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenöffnungsgesetze bzw. Vorschriften der Bundesländer zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Lastenhandhabungsverordnung
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
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