Cover-Bild Das gesamte Immobilienrecht
22,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Walhalla und Praetoria
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 1408
  • Ersterscheinung: 11.07.2017
  • ISBN: 9783802920646
Walhalla Fachredaktion

Das gesamte Immobilienrecht

Für Vermieter, Hausverwalter, Immobilienmakler, Bauträger, Baufinanzierer; Die Vorschriften für Ausbildung, Studium, Praxis; Ausgabe 2017/2018
Die Gesetzessammlung für die Immobilienwirtschaft: Umfassend - handlich - preiswert

Diese einzigartige und bewährte Zusammenstellung von Gesetzestexten ist ein Muss für jeden, der beruflich aber auch privat mit Immobilien zu tun hat. Die aktuelle Ausgabe Das gesamte Immobilienrecht ermöglicht schnellen Zugriff auf die zahlreichen Rechtsvorschriften rund um Haus und Grund.

Wichtige Neuerungen der 10. Auflage


Reform des Bauvertragsrechts
Baurechtsnovelle
ausführliche Informationen zu den Änderungen siehe am Ende des Beitrags


Alle im Buch enthaltenen Vorschriften im Überblick:

Wohnungseigentum, Mietrecht, Bürgerliches Recht
Wohnungseigentumsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bauförderungssicherungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Bundesmeldegesetz

Wohnfläche, Betriebskosten, Energieeinsparung
Betriebskostenverordnung, Wohnflächenverordnung, Heizkostenabrechnungsverordnung, Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Wärmelieferverordnung, Trinkwasserverordnung

Soziale Wohnraumförderung
Wohnraumförderungsgesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Zweite Berechnungsverordnung

Baurecht, Vergaberecht, Wertermittlung
Raumordnungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Vergabe-Verordnung, VOB/A, VOB/B, Immobilienwertermittlungsverordnung

Grundbuch, Steuer
Grundbuchordnung, Beurkundungsgesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz

Makler, Vermittler, Bauträger, Architekten
Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung, Wohnungsvermittlungsgesetz, Strafrechtliche Vorschriften, Geldwäschegesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Prozessrecht, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung
Zivilprozessordnung, Insolvenzordnung, Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Übersichtliche Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis

Rechtsstand: 1.6.2017

Baurechtsnovelle – neue Spielräume für den Wohnungsbau in Städten
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ wird das Baugesetzbuch novelliert sowie die Baunutzungsverordnung BauNVO an diese Neuerungen angepasst. Eingefügt wurde insbesondere das neue Instrument „Urbanes Gebiet“ um eine verdichtete Bebauung in Innenstädten zu ermöglichen. Zudem gab es Änderungen beim Lärmschutz, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauplanungen der Kommunen. Die Neuerungen traten am 13. Mai 2017 in Kraft.

Reform des Bauvertragsrechts
Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ sollen die Rechte der Bauherren gestärkt werden. Zu diesem Zweck wurde das Werkvertragsrecht im BGB modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Für Architekten und Ingenieure sind nun erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) typische Vertragspflichten und anwendbare Vorschriften definiert. Die Reform tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Zur Vorbereitung auf das neue Recht stehen in dieser Ausgabe – neben dem aktuellen Gesetzestext – die ab 2018 geltenden Änderungen zur Verfügung:


Die Änderungen im BGB sind beim jeweils betroffenen Paragrafen angefügt (§§ 218, 309, 312, 356d, 357c, 440, 445, 474, 475, 478, 479 BGB).
Das „neue“ Werksvertragsrecht stellen wird gesondert in einer Leitziffer dar. Neben den Änderungen der §§ 631 –650 sind insbesondere die neu eingefügten Passagen zu beachten: Bauvertrag (§§ 650a-650h), Verbraucherbauvertrag (§§ 650i-650n), Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650p-650t), Bauträgervertrag (§§ 650u und 650v)
Die zum Verbraucherbauvertrag gehörenden Ausführungen zur Baubeschreibung wurden im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) niedergelegt. Der ab 1. Januar 2018 geltende Auszug des EGBGB (Artikel 249 und Anlage 10) ist ebenfalls in einer eigenen Leitziffer zu finden.

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