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inkl. MwSt
- Verlag: Gieseking, E u. W
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 224
- Ersterscheinung: 01.1994
- ISBN: 9783769400991
Betreuungsvereine in Deutschland
Ergebnisse einer Umfrage über die Situation von Betreuungsvereinen in Deutschland ein Jahr nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes mit umfangreichem Adressenteil
"Im Vorwort erläutert Bienwald, daß es Sinn der Abhandlung sei, mit den in diesem Buch zusammengetragenen Informationen, Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und Verständnis zu fördern und auch zu sehen, wie es den „anderen“ geht. Die Verfasser wollen also offenbar vor allem praktisch sein und die tägliche Arbeit der Betreuungsvereine unterstützen. Nicht nur hintergründig ist sicher auch gewollt, Mut zu machen und für manche Vereine Hilfe zum Durchhalten geben zu wollen. Dabei erscheint es mir sehr nützlich zu sein, daß als Ergebnis einer Fragebogenerhebung vieles in der Situation der Betreuungsvereine durchsichtiger und damit für „Gleiche“ auch verwendbar wird als Anregung für das eigene Tun …
Insgesamt gesehen ist dieses ein Buch, das sich in erster Linie an Betreuungsvereine richtet. Es ist jedoch auch und gerade wegen der Anschriftensammlung zumindest für Gerichtsbibliotheken ein hoch nützliches Werk. Für den interessierten und in den Vormundschaftsdezernaten meist auch engagierten Rechtspfleger und Richter ist die Information, die das Buch bietet, aber auch eine wertvolle Hilfe in der täglichen Arbeit, insbesondere in den Fällen, wo Betreuerwechsel außerhalb des eigenen Gerichtsbezirkes angezeigt sind."
(Dipl.-Rpfl. Otto Wesche in Rpfleger 1995, 390)
Insgesamt gesehen ist dieses ein Buch, das sich in erster Linie an Betreuungsvereine richtet. Es ist jedoch auch und gerade wegen der Anschriftensammlung zumindest für Gerichtsbibliotheken ein hoch nützliches Werk. Für den interessierten und in den Vormundschaftsdezernaten meist auch engagierten Rechtspfleger und Richter ist die Information, die das Buch bietet, aber auch eine wertvolle Hilfe in der täglichen Arbeit, insbesondere in den Fällen, wo Betreuerwechsel außerhalb des eigenen Gerichtsbezirkes angezeigt sind."
(Dipl.-Rpfl. Otto Wesche in Rpfleger 1995, 390)
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