Cover-Bild Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts
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inkl. MwSt
  • Verlag: IDW
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 68
  • Ersterscheinung: 13.05.2013
  • ISBN: 9783802119354
Wolf-Michael Farr

Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts

- 2 Teil-Checklisten - (unter Berücksichtigung des DRS 20 vom 04.12.2012; mit Mustergliederungen und -formulierungen für den Lagebericht), Stand 1.3.2013
Der Vorstand einer AG bzw. die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 Abs. 1 HGB – neben dem Jahresabschluss – in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Lagebericht aufzustellen. Diese Pflicht gilt auch für sog. Kapitalgesellschaften und Co, insbesondere die GmbH & Co KG. Ebenso haben die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens – neben dem Konzernabschluss – in den ersten 5 Monaten des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Konzernlagebericht aufzustellen (§ 290 Abs. 1 HBG). Der Lagebericht von Inlandsemittenten (Aktien, Schuldtitel) ist auch Teil des Jahresfinanzberichts gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 2 WpHG.
Für den Inhalt gelten die Vorschriften zum Lagebericht (§§ 289 289a HGB) bzw. Konzernlagebericht (§ 315 HGB).
Im Rahmen der Abschlussprüfung ist der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht nach § 317 Abs. 2 HGB darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Prüfers in Einklang steht und ob der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens bzw. Konzerns vermittelt; dabei ist zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Vor diesem Hintergrund werden hier zwei verschiedene Checklisten für die Aufstellung bzw. Prüfung des Lageberichts (Konzernlagebericht, zusammengefasster Lagebericht) angeboten:

- Checkliste 1: DRS-Checkliste für Lageberichte, Konzernlageberichte und zusammengefasste Lageberichte (unter Beachtung des HGB i.D.F. BilMoG sowie DRS 15 und DRS 5),
- Checkliste 2: Zusatzcheckliste, die ggf. vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Checkliste 1 eingesetzt wird (Prüfungshandlungen nach dem IDW PS 350).
Die o.g. Lageberichts-Checklisten können als Hilfsmittel für die Aufstellung bzw. Prüfung eingesetzt werden (zum Zwecke der Dokumentation).

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