Cover-Bild Checkliste 9 für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG/KGaA
32,00
inkl. MwSt
  • Verlag: IDW
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 26
  • Ersterscheinung: 27.06.2016
  • ISBN: 9783802120619
Wolf-Michael Farr

Checkliste 9 für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG/KGaA

- unter Berücksichtigung der neuen Pflichtangaben nach dem BilRUG sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmoblienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtl. Vorschriften (Bewertung v. Pensionsrückstellungen - Stand: 1.4.2016
Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinnund
Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang, aufzustellen. Die Farr-Checkliste Nr. 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Neu
aufgenommen in die 7. Auflage wurden die zahlreichen Neuerungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG); gilt ab 01.01.2016) und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Anpassung der Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen; in Kraft seit 17.03.2016).

Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen.
Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (aufgrund des BilRUG sind die Angaben im Anhang nunmehr entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. der GuV darzustellen).

Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit
nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.

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