59,90
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inkl. MwSt
- Verlag: Bund-Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 717
- Ersterscheinung: 26.04.2019
- ISBN: 9783766368805
Gläserne Belegschaften
Das Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht. Betriebs- und Personalräte stehen vor der Aufgabe, ihre Betriebs- und Dienstvereinbarungen daran anzupassen. Welche konkreten Fragen wirft das neue Recht in der Praxis auf? Mit welchen Schwierigkeiten haben Interessenvertretungen zu kämpfen? Was sagt die Rechtsprechung? »Gläserne Belegschaften« erläutert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verständlich, damit auch Nicht-Spezialisten wissen, worauf sie zu achten haben. Der erfahrende Autor und Datenschutzexperte Wolfgang Däubler weiß um die Nöte, Rechte und Pflichten seiner Leser.
Die wichtigsten Themen der neuen 8. Auflage:
• Hat der Betriebsrat die Pflichten einer verantwortlichen Stelle? Muss er einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen? Haftet er bei Fehlern auf Schadensersatz?
• Das neue Transparenzprinzip: Wie weit geht die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers? Trifft sie auch den Betriebsrat?
• Was bedeutet »Datenschutz durch Technik« konkret?
• Dürfen Beschäftigtendaten in der Cloud gespeichert werden?
• Darf der Arbeitgeber »Erfahrungssätze« von Firmen verwerten, die eine unübersehbare Zahl von Daten (»Big Data«) ausgewertet haben?
• Darf der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite Kunden zu Kritik einladen? Muss der Betriebsrat vorher mitbestimmen?
• Wo beginnt nach der neuesten Rechtsprechung des BAG die unzulässige Überwachung?
Autor:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Eines seiner Spezialgebiete ist der Beschäftigtendatenschutz
Die wichtigsten Themen der neuen 8. Auflage:
• Hat der Betriebsrat die Pflichten einer verantwortlichen Stelle? Muss er einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen? Haftet er bei Fehlern auf Schadensersatz?
• Das neue Transparenzprinzip: Wie weit geht die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers? Trifft sie auch den Betriebsrat?
• Was bedeutet »Datenschutz durch Technik« konkret?
• Dürfen Beschäftigtendaten in der Cloud gespeichert werden?
• Darf der Arbeitgeber »Erfahrungssätze« von Firmen verwerten, die eine unübersehbare Zahl von Daten (»Big Data«) ausgewertet haben?
• Darf der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite Kunden zu Kritik einladen? Muss der Betriebsrat vorher mitbestimmen?
• Wo beginnt nach der neuesten Rechtsprechung des BAG die unzulässige Überwachung?
Autor:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Eines seiner Spezialgebiete ist der Beschäftigtendatenschutz
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