14,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Bund-Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 208
- Ersterscheinung: 13.01.2017
- ISBN: 9783766366405
Entgeltordnung TVöD -VKA
Textausgabe mit Erläuterungen zur Eingruppierung in den Kommunen
Meilenstein für ein modernes öffentliches Tarifrecht
Mit der Tarifeinigung in der Lohnrunde wurde im April 2016 nach fast zehnjährigen Verhandlungen auch die neue Entgeltordnung zum TVöD zwischen Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgebern (VKA) vereinbart. Sie tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und löst die Übergangsregelung der Weitergeltung der bisherigen Anlagen 1a und 1b zum BAT und der Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TVöD nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA ab. Gleichzeitig ist sie die erste umfassende Überarbeitung aller Eingruppierungsmerkmale seit 50 Jahren.
Mit der neuen Entgeltordnung sind deutliche Verbesserungen verbunden:
Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum BAT bis einschließlich Vergütungsgruppe Vc mit Aufstiegen nach bis zu sechs Jahren werden mindestens der nächst höheren Entgeltgruppe zugeordnet
Tätigkeitsmerkmale, in denen eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung im dualen System gefordert wird, werden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet
Die bisherige bis zu einjährige Einarbeitungszeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe entfällt
Die Entgeltgruppen 4 und 7 werden für den Bereich der Angestelltentätigkeiten geöffnet.
Es wird eine Entgeltgruppe 9c mit Beträgen zwischen der EG 9 und der EG 10 neu geschaffen
Es werden zusätzliche Tätigkeitsmerkmale geschaffen im Allgemeinen Teil der Entgeltordnung für den Verwaltungsdienst und für den Sparkassendienst
Für Pflegekräfte wird eine neue Entgelttabelle P mit verbesserten Stufenregelungen und z.T. verbesserten Beträgen geschaffen
Alle Beschäftigtengruppen profitieren davon, dass ab 1. März 2017 Höhergruppierungen aufgrund Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeitsstufen gleich erfolgen
Mit der Tarifeinigung in der Lohnrunde wurde im April 2016 nach fast zehnjährigen Verhandlungen auch die neue Entgeltordnung zum TVöD zwischen Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgebern (VKA) vereinbart. Sie tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und löst die Übergangsregelung der Weitergeltung der bisherigen Anlagen 1a und 1b zum BAT und der Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TVöD nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA ab. Gleichzeitig ist sie die erste umfassende Überarbeitung aller Eingruppierungsmerkmale seit 50 Jahren.
Mit der neuen Entgeltordnung sind deutliche Verbesserungen verbunden:
Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum BAT bis einschließlich Vergütungsgruppe Vc mit Aufstiegen nach bis zu sechs Jahren werden mindestens der nächst höheren Entgeltgruppe zugeordnet
Tätigkeitsmerkmale, in denen eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung im dualen System gefordert wird, werden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet
Die bisherige bis zu einjährige Einarbeitungszeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe entfällt
Die Entgeltgruppen 4 und 7 werden für den Bereich der Angestelltentätigkeiten geöffnet.
Es wird eine Entgeltgruppe 9c mit Beträgen zwischen der EG 9 und der EG 10 neu geschaffen
Es werden zusätzliche Tätigkeitsmerkmale geschaffen im Allgemeinen Teil der Entgeltordnung für den Verwaltungsdienst und für den Sparkassendienst
Für Pflegekräfte wird eine neue Entgelttabelle P mit verbesserten Stufenregelungen und z.T. verbesserten Beträgen geschaffen
Alle Beschäftigtengruppen profitieren davon, dass ab 1. März 2017 Höhergruppierungen aufgrund Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeitsstufen gleich erfolgen
Meinungen aus der Lesejury
Es sind noch keine Einträge vorhanden.