Blutrote Spannung!
Blutroter SchattenRezension der anderen Art:
Ich konnte nach der Danksagung am Schluß des Buches einen kurzen Blick in das Gutachten werfen, das der Anklage im Strafverfahren Staat gegen die Autorin Patricia Walter wegen ...
Rezension der anderen Art:
Ich konnte nach der Danksagung am Schluß des Buches einen kurzen Blick in das Gutachten werfen, das der Anklage im Strafverfahren Staat gegen die Autorin Patricia Walter wegen Bereitung schlafloser Nächte zugrunde lag. Hier ein kurzer Auszug:
Hat sich die Autorin Patricia Walter schuldig gemacht, ihren Lesern durch den Psychothriller Blutroter Schatten schlaflose Nächte bereitet zu haben und verdient sie es, dafür mit 5 Strafsternen sanktioniert zu werden?
Tathandlung
Patricia Walter hat mit ihrem neuen Thriller erneut nach Dunkle Vergangenheit einen Thriller geschrieben, der beängstigend gut geworden ist. Zwar hat sie Gott sei Dank den ehemaligen sehr erfolgreichen Strafverteidiger Thomas Rohde und Serienmörder für bereits 10 Jahre hinter schwedische Gardinen verbannt. Aber sie läßt in nicht zu verzeihender Art und Weise einen anderen Killer auf unschuldige Opfer und insbesondere die Leserinnen und Leser los. Dabei hinterläßt sie, um das Publikum weiter zu verängstigen, bei jedem Opfer eine Grußbotschaft: Mit den besten Empfehlungen von Thomas Rohde. Und sie treibt es auf die Spitze. Jedes Opfer wird auf eine andere grausame Tat ermordet. Sie läßt das Publikum geradezu verhungern und hält es am kleinen Finger, was die Ermittlung des Täters angeht. Vom Beginn bis zum Ende der Geschichte schafft es die Autorin, das Publikum zu fesseln und ihrer Freiheit, andere notwendige zu erledigen, zu berauben. Hinzu kommt auch noch, dass ausgerechnet die Tochter des Serienmörders in die Ermittlungen perfiderweise mit hinein gezogen wird.
Rechtswidrigkeit
Da keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich sind, hat die Autorin auch rechtswidrig gehandelt.
Schuld
Auch Schuldausschließungsgründe sind nicht vorhanden.
Strafantrag ist nicht erforderlich
Ergebnis:
Patricia Walter kann eindeutig vorgeworfen werden, einen leider für das Publikum außerordentlich guten und spannenden Pageturner geschrieben zu haben, der ohne weiteres geeignet ist, den Leserinnen und Leser schlaflose Nächte zu bereiten. Das Strafmaß kann daher nur mit 5 Strafsternen ausgesprochen werden. Rechtsmittel werden wegen der erheblichen Gefahr für den Lesegenuß nicht zugelassen.
Was ich damit sagen will:
das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen!