Cover-Bild Die Bedeutung der "ratio legis"
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inkl. MwSt
  • Verlag: Helbing & Lichtenhahn
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 112
  • Ersterscheinung: 31.05.2001
  • ISBN: 9783719019846
Peter Albrecht, Giovanni Biaggini, Hans Dubs, Kurt Eichenberger (†), Frédéric-Edouard Klein (†), Paul Richli, Martin Schubarth, Wolfgang Wohlers

Die Bedeutung der "ratio legis"

Kolloquium der Juristischen Fakultät der Universität Basel (Herausgeber)

Die Frage nach der Bedeutung der „ratio legis“ kann geradezu als Kurzformel für weite Problemfelder der Juristischen Methodenlehre und der Rechtsphilosophie gleichermassen gelten. Die Vorstellung, dem Gesetz sei eine «Vernunft», ein «Zweck» oder ein «Sinn» (schon die Übersetzung des Gemeinten eröffnet viele Nuancen) immanent, lässt nach dem «woher» einer solchen «ratio» fragen: Ist nur so viel «ratio» im Gesetz, wie der jeweilige Gesetzgeber bewusst hinterlegt hat? Oder ergibt sich eine eigenständige «ratio» auch aus dem systematischen Kontext? Kann das Gesetz in veränderten historischen Zusammenhängen und unter anderen sachlichen Umständen oder gar von Anfang an eine eigenständige «ratio» entwickeln, die weder der Wille des historischen Gesetzgebers noch die Systematik gebieten? Komplizierungen ergeben sich durch Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete ebenso wie durch Besonderheiten gerade der Schweizerischen Rechtsordnung. Bedarf es z. B. im Strafrecht wegen des «nulla poena»-Gebots einer besonderen Vorsicht beim Umgang mit teleologischen Suchen nach der «ratio»? Und was bedeutet es für die «ratio», wenn es von ein und demselben Gesetz in mehreren Sprachen gleichermassen verbindliche, aber wegen der unvermeidlichen Unschärfe der Alltagssprache notwendig differierende Fassungen gibt? Fragen dieser Art sind es gewesen, die sich Mitglieder der Juristischen Fakultät der Universität Basel vorgenommen haben, um sie in einem Kolloquium am 22.6.1999 zu erörtern. Anlass war die Wahl des Fakultätsmitglieds Prof. Martin Schubarth zum Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts.

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