BAO Bundesabgabenordnung – Stoll Kommentar Band 4
Abschnitte 6 und 7 (§§ 210 bis 310 BAO)
Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist das zentrale Gesetz für alle Steuerarten. Eine genaue Kenntnis ihrer Verfahrensbestimmungen bei der Rechtsdurchsetzung ist daher erfolgsentscheidend. Das qualifizierte Fachwissen zur schnellen, kompetenten und rechtssicheren Lösung ...