Die Haftung für Wildschäden
Exkulpationsmöglichkeit des Jagdpächters?Gegenwärtig haftet der Pächter eines Jagdreviers im vertraglichen Regelfall verschuldensunabhängig für Wildschäden. Der Jagdpächter kann sich zwar um die Begrenzung der Wildschäden bemühen, er wird jedoch niemals von seiner Haftung frei. Dieses Haftungskonzept wird seit Jahrzehnten praktiziert und ist ...