Fremdlasten in der Sozialversicherung
Zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die SozialversicherungAls Fremdlasten werden die Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, deren Finanzierung zwar aus Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt, aber eigentlich in anderer Weise finanziert werden müßte. Korrekterweise sollten sie entweder aus Steuermitteln erbracht werden, soweit sie nicht nur im Interesse ...