Übergangsrecht der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
Das Übergangsrecht der am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) ist in Art. 448-456 StPO geregelt. Diese eher summarischen Vorschriften vermögen allerdings bei näherer Betrachtung den Übergang vom bisher vorwiegend kantonalen Strafverfahrensrecht zur vereinheitlichten ...