Anerkennung und ordre public
am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.Vollstreckungshilfe bedeutet die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, die ein Staat nach seinen materiellen und prozessualen Regeln getroffen hat, durch einen anderen Staat nach dessen Vollstreckungs- und Vollzugsregeln. Sie beinhaltet damit die umfassendste Anerkennung strafrechtlicher ...