Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?
Zur Kapitalerhaltung und Überschussverwendung im GenossenschaftsrechtDie Autoren der vorliegenden Untersuchung befassen sich mit der in der Genossenschaftswissenschaft vertretenen und in der Genossenschaftspraxis weithin beachteten These, dass genossenschaftliche Rücklagen einen unteilbaren Fonds darstellen, also nicht an die Mitglieder ausgekehrt werden dürfen. Ein derart ...