Cover-Bild Datenbericht Betreuungsgeld
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inkl. MwSt
  • Verlag: Deutsches Jugendinstitut
  • Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften - Pädagogik
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 10.2016
  • ISBN: 9783863791827
Christian Alt, Sandra Hubert, Nora Jehles, Kerstin Lippert, Christiane Meiner-Teubner, Carina Schilling, Hannah Steinberg

Datenbericht Betreuungsgeld

Auswertung amtlicher Daten und der Kifög-Länderstudien aus den Jahren 2013/2014/2015; Abschlussbericht
Die Regelungen zum Betreuungsgeld traten gleichzeitig mit dem Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in
der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August
2013 in Kraft. Diese sind in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG) in die §§ 4a-d BEEG aufgenommen worden. Seitdem erhalten
Familien für ihre nach dem 1. August 2012 geborenen Kinder über einen
Zeitraum von maximal 22 Monaten (vgl. § 4d Abs. 1 S. 3 BEEG) im ersten
Jahr der Einführung 100 € und seit dem 1. August 2014 150 € im Monat
(vgl. § 4b BEEG). Bei Mehrlingsgeburten wird der Betrag für jedes Kind
ausgezahlt (vgl. § 4b BEEG). Zudem handelt es sich beim Betreuungsgeld
um eine einkommensunabhängige Leistung, sodass i. d. R. alle Eltern die
gesamte Summe erhalten. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn Eltern vergleichbare
Familienleistungen im Ausland erhalten, die vorrangig gewährt
werden (vgl. § 4c BEEG) oder Eltern ein sehr hohes Einkommen erzielen –
Verheiratete mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 500.000 €
und Alleinerziehende mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über
250.000 € (vgl. § 1 Abs. 8 BEEG). 2011 lag der Anteil der Personen mit
einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 250.000 € bei 0,8 % (Statistisches
Bundesamt: Jährliche Einkommensteuerstatistik 2011; Berechnungen
der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik). Dabei
ist noch nicht berücksichtigt, dass diese Personen verheiratet sein können
und die Grenze in diesem Fall auf die doppelte Summe angehoben wird.
Der Anteil von verheirateten Eltern in dieser Gruppe, die zudem ein Kind
im anspruchsbegründenden Alter haben, wird noch einmal deutlich niedriger
liegen, insgesamt bei weit unter 0,8 %.

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