Das Erprobungsverhältnis
Ein deutsch-niederländischer RechtsvergleichVor der Festanstellung eines Arbeitnehmers besteht auf Seiten des Arbeitgebers und unter Umständen auch beim Arbeitnehmer das Interesse, eine Festanstellung erst einzugehen, wenn die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbeziehung bekannt ist. Allerdings stellen Kündigungsschutzvorschriften eine Hürde für ...